Eines der besonderen Ziele der Datenschutzgrundverordnung ist die Datensicherung. Verantwortliche müssen laut dieser eine angemessene Sicherheit der verarbeiteten personenbezogenen Daten gewährleisten. Mit einem einfachen Backup ist es daher nicht getan. Die DSGVO schreibt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung vor.
Sind meine Daten ausreichend gegen Cyber-Bedrohungen oder Katastrophen geschützt? Diese Frage stellt viele vor eine Herausforderung, nicht zuletzt, weil der Gesetzgeber dies fordert, sondern auch weil hieran die eigene Unternehmensexistenz hängen könnte.
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